FAQ / nützliche Informationen

Wir planen gerne Ihre individuelle Flugsafari, rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

Eine erste Übersicht der Preise können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Beispiel Kalkulation
9-tägige Flugsafari
Kosten Einheit Bemerkung
Abendessen, Übernachtung & Frühstück 180 € pro Person Durchschnittlicher Preis im Doppelzimmer
Flugzeit mit Privatflugzeug 450 € pro Flugstunde
Cessna 210 *
Durchschnittlich 10 Flugstunden für eine 9-tägige Tour
Extras 30 – 80 € pro Person pro Ausflug
Flug Deutschland nach Namibia 800 – 900 € pro Person je nach Fluggesellschaft und Reisezeit
Mietwagen 120 € pro Tag Preise können variieren je nach Reisezeit

* Maximalbelegung 4 Passagiere, bzw. 5 Passagiere mit eingeschränktem Gepäck

Englisch ist seit 1990 die Amtssprache.  80% der Bevölkerung sprechen Oshiwambo, Otjiherero oder eine andere afrikanische Sprache. Ebenso wird viel Afrikaans und Deutsch gesprochen.

Die offizielle Landeswährung in Namibia ist der Namibia Dollar (N$). Der südafrikanische Rand (ZAR) wird auch noch landesweit (1:1) als Zahlungswährung akzeptiert. In vielen Hotels, Restaurants und Geschäften werden Kreditkarten akzeptiert. In den ländlichen Gebieten kann dieser Luxus nicht immer gewährleistet werden, daher empfehlen wir Ihnen etwa pro Person pro Reisewoche 100Euro in Namibia Dollar bei sich zu tragen.

Der Winter, d.h. Mai bis September ist die trockenste Jahreszeit. Im Oktober beginnt der Frühling, es wird wärmer und die Tage länger. Im Dezember bis März ist die Niederschlagsmenge am höchsten. Was nicht bedeutet, dass es laufend regnet. Der Regen, wenn er denn kommt, fällt meistens gegen Abend, und ist oft nach kurzer Zeit wieder vorüber.

Bitte beachten Sie, dass die Jahreszeiten im südlichen Afrika umgekehrt sind. Sommerzeit: GMT + 2 Stunden ab dem 1. Sonntag im September bis zum 1. Sonntag im April. Winterzeit: GMT + 1 Stunde ab dem 1. Sonntag im April bis zum 1. Sonntag im September.

Nehmen Sie sich Zeit und planen Sie einen Vorlauf von mindestens 6 Monaten für Ihre Reise ein.

Hier finden Sie unsere Reisebedingungen zum Download

 Reisebedingungen Kingfisher fly-in safari

Planen Sie nicht zu viel Gepäck ein, Wäsche kann in den Lodges gewaschen werden.

Reisegepäckbeschränkungen In weichen Taschen ohne Rahmen und Räder:

  • Maximal 20 kg Gepäck/Passagier bei zwei Passagieren
  • Maximal 15 kg Gepäck/Passagier bei vier Passagieren

Übergepäck kann gegen Aufpreis in Windhoek bis zur Rückkehr zwischengelagert werden.

Planen Sie eine Reise mit Selbstfahreranteil, besteht in dem Mietwagen keine Gepäckbegrenzung.

Packliste zum Download

Cessna 210 + Cessna Caravan 208

Maximalbelegung 4 Passagiere, bzw. 5 Passagiere mit eingeschränktem Gepäck.

Einige Autovermieter vermieten ein Fahrzeug gegen den Deutschen oder EU – Führerschein, andere wiederum nur gegen den Internationalen.

Wenn Sie Grenzüberschreitend (Simbabwe, Sambia, Botswana usw.) die Tour geplant haben ist der Internationale Führerschein zwingend erforderlich. Auch bei Fahrzeugkontrollen oder Unfällen in Namibia ist er von Vorteil.

Unsere Empfehlung ist daher der Internationale Führerschein – so sind Sie immer auf der sicheren Seite!

Das Stromnetz ist auf 220/240 Volt Wechselstrom ausgelegt.
In Namibia werden 3-polige Stecker benutzt. Die entsprechenden Adapter können im Land gekauft werden oder auch in Hotels geliehen werden.

Hier erhalten Sie Informationen unter anderem über Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, straf- und zollrechtliche Besonderheiten sowie Auskunft zu besonderen Risiken für Reisende und dementsprechende Empfehlungen:

Direkter Link zum Auswärtigen Amt

Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können – sofern ihr Aufenthalt 90 Tage pro Kalenderjahr nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen – ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage pro Kalenderjahr) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige: Bei Ausreise noch 6 Monate gültiger Reisepass (einwandfreier Zustand, mindestens 2 freie Seiten).

Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem „Visitors Entry Permit“ (Einreisestempel) erteilte Aufenthaltsgenehmigung häufig einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen umfasst. Es wird daher dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens so viele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine – auch unbeabsichtigte – Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen.

Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder: Bitte wenden Sie sich an die zuständige Botschaft oder fragen Sie uns direkt.

Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen.

Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind. Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung. Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll. Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.

Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung.

Die medizinischen Dienstleistungen haben in Namibia einen sehr hohen Standard.

Es gibt keine verpflichtenden Impfungen von Reisenden aus Europa.

Da Namibia nicht so viele stehende Gewässer hat, ist das Risiko einer Malariaübertragung in den meisten Teilen des Landes minimal, oder auf die Regenzeit begrenzt. Empfehlenswert sind dennoch Insektenschutzmittel und lange Kleidung vor allem am Abend.

Bitte sprechen Sie dennoch vor Reisebeginn mit Ihrem Arzt, bez. Malariaprohylaxe und/oder Impferfordernissen.

Aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung sollte immer auf ausreichenden Sonnenschutz durch Brille, Sonnencreme und Kopfbedeckung geachtet werden. Sollten Sie aus medizinischen Gründen auf Elektrizität angewiesen sein, bitten wir Sie diese Angabe ausführlich bei der Reiseanfrage zu vermerken.